Besonderheiten bei politischen Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Ein zentraler Aspekt bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum ist das Genehmigungsverfahren. Als Verantwortliche:r sollte man sich frühzeitig darüber im Klaren sein, ob eine Kundgebung oder eine Veranstaltung angemeldet werden soll – denn die Auflagen und Rahmenbedingungen unterscheiden sich erheblich:
- Eine Kundgebung muss bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden. Hier sind die Auf- und Abbauzeiten meist streng reglementiert, und Verkaufsangebote sind in der Regel nicht erlaubt. Verpflegung für Teilnehmende muss kostenlos erfolgen. Zudem erfolgt eine enge Abstimmung mit der Polizei – sowohl im Vorfeld als auch während der Kundgebung.
- Eine Veranstaltung wird hingegen in der Regel beim Ordnungsamt der betreffenden Stadt angemeldet. Hier gelten andere Pflichten, aber auch mehr gestalterische Freiheiten – insbesondere im Hinblick auf Ablauf, Rahmenprogramm, Dauer und Catering. Allerdings fordert die Ordnungsbehörde auf Basis der erwarteten Teilnehmendenzahlen ein Sicherheitskonzept sowie einen umfangreichen Katalog an Auflagen, die das Budget erheblich beeinflussen können.
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